ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der 20seven Steinermangererstraße 7, 7400 Oberwart nachfolgend „20SEVEN“ genannt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der 20seven Steinermangererstraße 7, 7400 Oberwart nachfolgend „20SEVEN“ genannt.

I. ALLGEMEINES
[Vertragsabschluss]
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und 20SEVEN kommt mit Zugang des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Mitgliedschaftsantrages bei 20SEVEN und Annahme durch 20SEVEN innerhalb von maximal 14 Tagen zustande. Nimmt 20SEVEN den Mitgliedschaftsantrag nicht an, erhält der Antragsteller einen bereits bezahlten Clubbeitrag anteilig rückerstattet, wobei 20SEVEN für die Nutzungsmöglichkeit im Zeitraum zwischen Antragsstellung und Ablehnung ein Pauschalentgelt von EUR 25,00 pro Tag gebührt. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies deren restliche Bestimmungen unberührt.
[Rechtswahl und Gerichtsstand]
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist für Mitglieder, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz 1979 i. d. g. F. sind, das Bezirksgericht Oberwart.

II. MITGLIEDSCHAFT
[Leistungsangebot für Mitglieder]
Das Mitglied ist nach Maßgabe der vereinbarten Mitgliedschaftsart und Clubordnung zur ordnungsgemäßen Nutzung der Clubeinrichtung, sowie zur Inanspruchnahme der jeweiligen Clubleistungen, innerhalb der vereinbarten Öffnungszeiten, berechtigt. Der Leistungsumfang der vereinbarten Mitgliedschaftsart ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Aushang des Angebots.

[Ausübung der Mitgliedschaft] Das Mitglied hat bei der Ausübung der Mitgliedschaft die Hausordnung und die Hinweisschilder an den Clubeinrichtungen sowie die Weisungen des zuständigen Personals zu beachten. Die Clubeinrichtungen und Clubleistungen dürfen nur in gesunder und sporttauglicher Verfassung genutzt werden. Im Zweifelsfall hat das Mitglied sich an das zuständige Personal zu wenden. Die Mindestbindung beträgt abhängig vom gewählten Angebot von mindestens 10 Wochen – längstens 52 Wochen volle Kalendermonate.

[CORPORATE]
Ein ermäßigter Firmentarif gilt, solange das Mitglied beim Firmenpartner beschäftigt ist.

[TERMINBLÖCKE]
Ein Terminblock berechtigt, nach Maßgabe der vereinbarten Art der Mitgliedschaft, zur Nutzung sowie zur Inanspruchnahme der Clubleistungen, innerhalb der Öffnungszeiten, für die vereinbarte Dauer nach vereinbartem Termin (beispielsweise 10er oder 15er-Blöcke). Die Zeitkarte verliert mit dem Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Dauer automatisch ihre Gültigkeit.

[UNÜBERTRAGBARKEIT]
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Übertragung eines individuell vereinbarten Termins ist nur nach Abstimmung mit dem Personal zulässig.

[PROBETRAINING] Nach Vereinbarung mit dem zuständigen Personal ist ein erstmaliges Training zur Erprobung der angebotenen Leistungen (Probetraining) möglich. Die Konditionen verpflichten zu einem einmalig zu leistendes Entgelt von EUR 30,- und beinhalten eine Nettotrainingsleistung 12min. Der Leistungsempfänger bestätigt, bei Ausübung eines Probetrainings im körperlich entsprechenden Gesundheitszustand zur Absolvierung eines derartigen Trainings zu sein.

 

[TERMINAUSFALL] Verpasst das Clubmitglied einen vereinbarten Termin aus einem wichtigen Grund, ist es berechtigt diesen Termin innerhalb der folgenden sechs Monat beginnend ab Wegfall des Hindernisses nachzuholen. Wichtige Gründe sind insbesondere Schwangerschaft oder ein ärztlich bestätigter Gesundheitszustand, der das Training faktisch unmöglich macht. Unangekündigtes Nichtwahrnehmen aus einem anderen als einen der oben genannten Gründe eines Termins berechtigt das Mitglied nicht zu einem Nachholen des Termins; in diesem Fall besteht auch kein Recht auf Rückerstattung des bereits geleisteten Entgelts.

III. ENTGELTE
[Clubbeitrag & Entgelte für Dauerleistungen]  Der vereinbarte Geldbeitrag für die Mitgliedschaft, sowie sonstige vereinbarte Entgelte für dauernde oder wiederkehrende Leistungen von 20SEVEN, sind wertgesichert und jeweils am Ersten eines jeden Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Beginnt oder endet die Laufzeit der Mitgliedschaft bzw. die Dauerleistung während eines Kalendermonats ist der Clubbeitrag bzw. das jeweilige Leistungsentgelt anteilig zu bezahlen. Bei (teilweiser) Nichtnutzung von Clubleistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch des Mitglieds. Der Clubbeitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen vermindern oder erhöhen sich im Maß der Veränderung der Verbraucherpreisindexes 2005, oder des an seine Stelle tretenden Index der Bundesanstalt Statistik Österreich, gegenüber der für Jänner 2005 verlautbarten Indexzahl und in der Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden Indexzahl, wobei Änderungen erst ab 1,5 Prozent berücksichtigt werden. Die geänderten Entgelte hat das Mitglied ab dem Monatsersten, der den Zugang des Änderungsschreibens von 20SEVEN folgt, zu entrichten.

[Entgelte für Einzelleistungen]
Die Entgelte für Einzelleistungen von 20SEVEN sind jeweils vor der jeweiligen Leistungserbringung zur Zahlung fällig und bestimmen sich nach dem im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisblatt von 20SEVEN, soweit kein abweichendes Entgelt schriftlich vereinbart wird. Das Preisblatt liegt in den Clubs in der jeweils geltenden Fassung auf. Bei (teilweiser) Nichtnutzung der Clubleistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch des Mitglieds.

[Zahlungsverzug]
Bei Zahlungsverzug hat 20SEVEN Anspruch auf Verzugszinsen von 5 Prozent p. a., sowie einen Anspruch auf Mahnspesen von EUR 20,00 je Mahnung, sowie auf Ersatz der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Einbringungsmaßnahmen.

 

IV. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN
[Änderungen der Mitgliedschaft und der Kontaktdaten durch das Mitglied]
Das Mitglied kann die Änderung der Art der Mitgliedschaft durch Einreichen eines geänderten Mitgliedschaftsantrages oder Änderungsantrages, jeweils mit Wirkung ab dem folgenden Kalendermonat, beantragen. Das Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift 20SEVEN unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

[Änderungen durch 20SEVEN]
fÄnderungen des Leistungsangebotes und/oder der Entgelte und/oder der AGB durch 20SEVEN werden dem Mitglied als Änderungskündigung schriftlich mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, werden die Änderungen zu dem in der Änderungsmitteilung genannten Zeitpunkt für das Mitglied wirksam. Widerspricht das Mitglied fristgerecht den Änderungen, endet das Vertragsverhältnis nach einer Frist von zwei Monaten, gerechnet ab dem Zugang des Widerspruchs, zum Monatsletzten. Das Mitglied wird über die Bedeutung seines Verhaltens in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Der jeweils gültige Aushang liegt in den Clubs zur Einsichtnahme oder freien Entnahme auf.

 

V. HAFTUNG
20SEVEN ist um einen ordnungsgemäßen Clubbetrieb bemüht. 20SEVEN haftet für Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, der für den ordentlichen Clubbetrieb zuständigen Personen. 20SEVEN übernimmt jedoch keine Haftung für vorübergehende Beeinträchtigungen des Leistungsangebotes, insbesondere wegen vorübergehender Betriebssperre, Personalausfälle, sowie wegen Wartungs- oder Umbauarbeiten; in diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Entgeltminderung. Das Clubmitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. 20SEVEN haftet nicht für abhandengekommene oder beschädigte Sachen (z.B. Geldbeträge, Gutscheine, Wertguthaben), die nicht ordnungsgemäß in einem von 20SEVEN zur Verfügung gestellten, verschlossenen Raum oder Behältnis (Kabine oder Safe) hinterlegt wurden, wobei 20SEVEN die Hinterlegung im Einzelfall nach Ermessen ablehnen kann. Die Haftung für hinterlegte Wertgegenstände ist mit EUR 550,00 begrenzt.

 

VI. DAUER UND BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (zur Mindestdauer einer Mitgliedschaft siehe II.), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sie kann von beiden Seiten nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsletzten schriftlich (mit Unterschrift) gekündigt werden. Zeitkarten verlieren nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch ihre Gültigkeit. 20SEVEN und das Mitglied sind aus wichtigen, in der Sphäre des anderen Vertragspartners gelegenen Grund zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitgliedes, der 20SEVEN zur sofortigen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied den ordnungsgemäßen Clubbetrieb stört, Clubeinrichtungen nicht ordnungsgemäß benutzt und dadurch sich selbst oder Dritte gefährdet, Clubeinrichtungen beschädigt, Anweisungen des Personals nicht beachtet, oder mit der Bezahlung fälliger Entgelte mehr als zwei Monate in Verzug ist; in diesen Fällen hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Entgelte.

 

VII. DATENSCHUTZ
20SEVEN ist die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten wichtig. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Die aktuellste Version befindet sich sowohl im Club ausgehängt, als auch auf unserer Homepage unter ###